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Debian-Gesellschaftsvertrag

[Prefix]

»Gesellschaftsvertrag« mit der Gemeinschaft für Freie Software

1. Debian wird zu 100% frei bleiben
2. Unser Beitrag zur Gemeinschaft für Freie Software
3. Wir werden Probleme nicht verbergen
4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und Freie Software
5. Arbeiten, die nicht unseren Standards für Freie Software genügen

Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG)

1. Unbeschränkte Weitergabe
2. Quellcode
3. Weiterführende Arbeiten
4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen
7. Weitergabe der Lizenz
8. Keine spezielle Lizenz für Debian
9. Keine Auswirkungen auf andere Programme
10. Beispiellizenzen

Metadata

SiSU Metadata, document information

Manifest

SiSU Manifest, alternative outputs etc.

Debian-Gesellschaftsvertrag

Debian Social Contract

Debian Project

copy @ Debian

Debian-Gesellschaftsvertrag

Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG)

1. Unbeschränkte Weitergabe

Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, dass irgendjemand diese Software als Bestandteil einer Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.

2. Quellcode

Das Programm muss im Quellcode vorliegen, und es muss die Weitergabe sowohl im Quellcode als auch in kompilierter Form erlaubt sein.

3. Weiterführende Arbeiten

Die Lizenz muss Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, dass diese unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.

4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes

Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von so genannten Patch-Dateien mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muss ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, dass die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen. (Dies ist ein Kompromiss. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren, Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu erlauben.)

5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren.

6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen

Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, dass das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.

7. Weitergabe der Lizenz

Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne dass es für sie notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.

8. Keine spezielle Lizenz für Debian

Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, dass das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden.

9. Keine Auswirkungen auf andere Programme

Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird. Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, dass alle anderen Programme auf dem gleichen Medium Freie Software sein müssen.

10. Beispiellizenzen

Die »GPL«, »BSD« und »Artistic« Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen, die wir als »frei« betrachten.

Das Konzept, unseren »Gesellschaftsvertrag mit der Gemeinschaft für freie Software« aufzustellen, wurde von Ean Schuessler vorgeschlagen. Dieses Dokument wurde von Bruce Perens entworfen und von den anderen Debian-Entwicklern in einer einmonatigen E-Mail-Konferenz im Juni 1997 verfeinert, bevor es dann als öffentliche Richtlinie des Debian-Projekts akzeptiert wurde.

Bruce Perens entfernte später die Debian-spezifischen Teile aus den Debian-Richtlinien für Freie Software um »Die Open-Source Definition« zu erstellen.

Andere Organisationen können von diesem Dokument ableiten oder auf ihm aufbauen. Bitte erwähnen Sie das Debian-Projekt als Quelle, wenn Sie dies tun.

Dies ist die deutsche Übersetzung von »Debian's social contract with the free software community«. In Zweifelsfällen ist das englische Original maßgeblich.

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The Wealth of Networks - How Social Production Transforms Markets and Freedom

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2006


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Lawrence Lessig

2004


CONTENT - Selected Essays on Technology, Creativity, Copyright and the Future of the Future

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Erik S. Raymond

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